Teichordnung
- Mit dem Betreten des Geländes wird die Teichordnung verbindlich anerkannt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten
- Für Schäden die der Gast sich selbst, anderen Personen oder der Anlage zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar.
- Die Toiletten sind zu benutzen.
- Der Angelplatz ist sauber zu verlassen.
- Das Betreten der Schongebiete ist verboten
- Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen am Teich aufhalten.
- Gäste, die sich in unserer Anlage von uns fotografieren oder filmen lassen, erklären sich stillschweigend mit der Veröffentlichung der Fotos und Filme einverstanden.
- Betrunkene Personen sowie Gäste, die sich nicht ordnungsgemäß und waidgerecht verhalten, kann ein sofortiger Platzverweis mit anschließendem Hausverbot ausgesprochen werden. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.
Angelkarte
- Diese Angelkarte gilt nur für die Teiche 1 & 2 , nicht für die umliegenden Gewässer
- Das Angeln ist ausschließlich mit gültiger Gastangelkarte gestattet
- Die Angelkarte muss vor Angelbeginn beim Betreiber gekauft werden
- Die Angelkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar
- Es darf nur mit der Anzahl von Ruten geangelt werden, die auf der Angelkarte vermerkt sind
- Wird mit zu vielen Ruten oder ohne Angelkarte gefischt, wird der doppelte Preis berechnet
- Pro Angelkarte darf maximal eine nichtangelnde Begleitperson mit auf das Gelände
- Der Karpfenteich (Teich 2) darf nur mit einer Abhakmatte und einem Fischereischein A oder B beangelt werden
- Nachtangeln nur in Verbindung mit einem Fischereischein A oder B und einer Karpfenmatte
Tierschutz geht uns alle an
- Ein waidgerechter Umgang mit gefangenen Fischen sieht wie folgt aus:
- Gehakte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden
- Fangfähige Fische sind gemäß den Vorgaben der Tierschutz-/Schlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten
- Der Angelhaken darf erst nach Betäubung und Tötung entfernt werden
- Das Hältern geangelter Fische ist verboten
Köder / Fangpraxis
- Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten
- Gefangene Fische sind nur an dem vorgesehenen Platz, bei den Toiletten, auszunehmen
- Das Anfüttern der Fische und die Verwendung von Futterbooten sind verboten
- Raubfischmontagen sind nur in Verbindung eines Fischereischeins A oder B erlaubt
- An unseren Gewässern ist der Einsatz von lebenden Köderfischen – wie überall – verboten
- Tote Köderfische müssen aus dem Teich stammen in dem sie eingesetzt werden und dürfen nicht gehältert werden, sondern müssen sofort fachgerecht betäubt und getötet werden (siehe Tierschutz)
- Ausgeworfene Angeln dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
- Bei vorrübergehender Abwesenheit, sind die Angeln einzuholen und zu entködern
- Der Einsatz eines Senknetzes oder anderer Netze, bzw. Reusen – auch zum Köderfischfang – ist verboten
- Reißangeln ist streng verboten und führt zum sofortigen Hausverbot
Mindestmaße/ Schonmaße
Fischart | Mindestmaße | Maximalmaße | Schonzeit |
Aal | 50cm | ||
Stör | 50 cm | 100cm | |
Hecht | 55 cm | 70cm | 30.11-01.05 |
Schleie | 25cm | ||
Spiegelkarpfen | 35cm | 55cm | |
Zander | 55cm | 60cm | 30.11-01.05 |
Wild- u. Schuppenkarpfen | ganzjährig geschützt | ||
Graskarpfen | ganzjährig geschützt | ||
Muscheln | ganzjährig geschützt | ||
Krebse | ganzjährig geschützt |
Verstöße gegen die Mindestmaße / Schonmaße werden mit einer Anzeige oder einer festgesetzten Ordnungsstrafe bestraft.
Abfälle
- Wir bitten Sie, die zahlreich vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen
- Insbesondere Zigarettenkippen sind zu löschen und in die zahlreichen Abfallbehälter zu entsorgen
Grillen
- Grillen ist nur zwischen den Teichen auf den Betonflächen in einer Feuerschale oder Grill gestattet
- Offene Feuerstellen sind auf Grund der Waldbrandgefahr streng verboten