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📋 Regeln & Ordnung

Teichordnung

Für ein harmonisches Miteinander und den nachhaltigen Erhalt unserer Anlage bitten wir alle Angler, diese Regeln zu beachten.

📜
Fischereiausweis mitführen (wo vorgeschrieben)
🔇
Ruhe am Teich halten
🗑️
Müll selbst mitnehmen
📏
Schonmaße einhalten
🐕
Hunde nur angeleint
🔥
Kein offenes Feuer am Teich
⚖️

Das Betreten des Geländes gilt als Anerkennung dieser Teichordnung. Sie ist für alle Besucher verbindlich und gilt ab 28.02.2025. Bei Verstößen behalten wir uns vor, Platzverweise zu erteilen — ohne Rückerstattung der Angelkarte.

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Allgemeine Bestimmungen

  • Das Betreten des Geländes bedeutet die vollständige Anerkennung dieser Teichordnung.
  • Anweisungen des Aufsichtspersonals sind jederzeit und unverzüglich zu befolgen.
  • Besucher haften selbst für sämtliche Schäden, die sie durch ihr Verhalten verursachen.
  • Toiletten auf dem Gelände sind zu nutzen — der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
  • Ausgewiesene Schongebiete dürfen nicht betreten werden.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen am Teich angeln (max. 1 Kind je Erwachsener).
  • Fotografien und Filmaufnahmen auf dem Gelände werden durch das Betreten als genehmigt behandelt.
  • Betrunkene oder unanständig verhaltende Personen erhalten sofortigen Platzverweis und Hausverbot — die Angelkarte verliert ihre Gültigkeit ohne Rückerstattung.
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Angelkarte & Angelbetrieb

Teich 1 — Forellenteich
Kein Fischereiausweis erforderlich
📜
Karpfenteiche + Nachtangeln
Fischereiausweis A oder B Pflicht
  • Die Angelkarte ist vor Angelbeginn an der Kasse zu erwerben und stets mitzuführen.
  • Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Verstöße führen zur Verdopplung des Preises.
  • Es darf nur mit der Rutenanzahl geangelt werden, die auf der Angelkarte vermerkt ist. Keine Ausnahmen.
  • Pro Karte darf maximal eine nichtangelende Begleitperson teilnehmen.
  • Am Karpfenteich sind Abhakmatte und gültiger Fischereiausweis A oder B Pflicht.
  • Nachtangeln ist ausschließlich mit 24h-Schein oder als Übernachtungsgast (Hütte/Bauwagen) und gültigem Fischereiausweis gestattet.
  • Ausgeworfene Angelruten dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben. Bei Abwesenheit sind sie einzuziehen und zu entkodieren.
  • Das Angeln ist nur von Öffnung bis Kassenschluss erlaubt — Inhaber eines 24h-Scheins ausgenommen.
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Tierschutz & Fischentnahme

  • Gehakte Fische müssen unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden.
  • Gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung sind zur Entnahme bestimmte Fische sofort zu betäuben und tierschutzgerecht zu töten. Der Haken darf erst danach entfernt werden.
  • Hälterung ist verboten. Fische dürfen nicht lebend im Wasser gehalten werden.
  • Die Entnahme maßiger Fische ist im Angelkartenpreis enthalten. Es gelten die Mindestmaße und Fangbegrenzungen gemäß der Tabelle unten.
  • Untermaßige Fische sowie Fänge über dem Tageslimit sind schonend zurückzusetzen — dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Fische dürfen nicht länger als nötig aus dem Wasser gehalten werden (max. 30 Sekunden für Fotos).
  • Befeuchtete Hände beim Anfassen schonen die empfindliche Schleimhaut.
  • Ausnehmen von Fischen auf dem Angelplatz ist verboten — dies ist ausschließlich bei den Toilettenanlagen gestattet.
  • Verstorbene Fische sind umgehend dem Personal zu melden.

📏 Mindestmaße & Fangbegrenzungen gültig ab 28.02.2025

Fischart
Mindestmaß
Maximalmaß
Schonzeit
Max./Tag
Salmoniden (Forelle, Lachsforelle, Saibling)
Forellenteich — kein Fischereischein, kombiniert
25 cm
10 Stück
Spiegelkarpfen
35 cm
55 cm
2 Stück
Hecht
55 cm
70 cm
30.11.–01.05.
2 Stück
Schleie
30 cm
2 Stück
Zander
55 cm
60 cm
30.11.–01.05.
1 Stück
Stör
50 cm
100 cm
1 Stück
Aal
55 cm
1 Stück
Wild-/Schuppenkarpfen
Zurücksetzen Pflicht
Ganzjährig
🔒 Geschützt
Graskarpfen
Zurücksetzen Pflicht
Ganzjährig
🔒 Geschützt
Muscheln & Krebse
Entnahme streng verboten
Ganzjährig
🔒 Geschützt

Verstöße gegen Mindestmaße und Schonzeiten werden angezeigt oder mit Ordnungsstrafe geahndet. Wild-/Schuppenkarpfen, Graskarpfen, Muscheln und Krebse sind ganzjährig geschützt und müssen stets zurückgesetzt werden.

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Köder & Gerätschaft

  • Es sind ausschließlich legal erlaubte Haken, Köder und Gerätschaften gemäß Landesfischereigesetz Brandenburg zu verwenden.
  • Anfüttern und Futterboote sind verboten.
  • Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische müssen aus demselben Teich stammen.
  • Raubfischmontagen (Spinnfischen, Wobbler etc.) erfordern einen gültigen Fischereiausweis.
  • Senknetz, Netze und Reusen sind verboten.
  • Reißangeln ist streng verboten und führt zum sofortigen Hausverbot.
  • Maximale Rutenanzahl gemäß gekaufter Angelkarte (1–3 Ruten). Keine Ausnahmen.
  • Beim Karpfenangeln sind Abhakmatte und Kescher Pflicht. Das Ablegen von Fischen direkt auf dem Boden ist verboten.
  • Übrig gebliebene Köder sind nicht in die Teiche zu setzen und in dichten Behältern zu entsorgen.
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Verhalten, Sicherheit & Natur

  • Ruhe am Teich: Laute Musik, übermäßiger Lärm und störendes Verhalten sind zu unterlassen.
  • Das Betreten von gesperrten Bereichen und Schongebieten ist strikt verboten.
  • Hunde sind willkommen, müssen aber stets angeleint geführt werden. Hinterlassenschaften sind zu beseitigen.
  • Offenes Feuer auf der gesamten Anlage ist verboten. Ausnahme: Grillplatz an der Fischerhütte für Übernachtungsgäste.
  • Grillen ist nur auf den Betonflächen zwischen den Teichen in einer Feuerschale oder einem Grill gestattet — wegen Waldbrandgefahr.
  • Abfallbehälter sind zu nutzen. Zigarettenkippen sind zu löschen und zu entsorgen.
  • Das Mitbringen von Glasbehältern an den Teich ist verboten (Verletzungsgefahr).
  • Alkoholkonsum in Maßen ist erlaubt — bei offensichtlicher Betrunkenheit wird ein Platzverweis erteilt.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nicht unbeaufsichtigt am Teich aufhalten.
  • Das Einbringen von Fremdfischen, Krebsen oder anderen Wasserlebewesen ist verboten (Seuchenprävention).
  • Ufervegetation und Schilf dürfen nicht beschädigt oder niedergetrampelt werden.
  • Das Einleiten von Chemikalien oder Abwasser in die Teiche ist verboten.

📸 Der Angelpark auf einen Blick

Teich Drohnenaufnahme
Luftbild Sommer
🎣
Angelplatz
Typischer Angelplatz am Teich
📷 Foto folgt
🐟
Fischentnahme
Korrekter Umgang mit Fischen
📷 Foto folgt

Diese Teichordnung tritt mit dem Erwerb der Angelkarte in Kraft und wird durch das Betreten des Angelparks anerkannt.
Stand: 28.02.2025 — Angelpark Neue Mühle, Brandenburg an der Havel

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