Teichordnung
Für ein harmonisches Miteinander und den nachhaltigen Erhalt unserer Anlage bitten wir alle Angler, diese Regeln zu beachten.
Das Betreten des Geländes gilt als Anerkennung dieser Teichordnung. Sie ist für alle Besucher verbindlich und gilt ab 28.02.2025. Bei Verstößen behalten wir uns vor, Platzverweise zu erteilen — ohne Rückerstattung der Angelkarte.
Allgemeine Bestimmungen
- Das Betreten des Geländes bedeutet die vollständige Anerkennung dieser Teichordnung.
- Anweisungen des Aufsichtspersonals sind jederzeit und unverzüglich zu befolgen.
- Besucher haften selbst für sämtliche Schäden, die sie durch ihr Verhalten verursachen.
- Toiletten auf dem Gelände sind zu nutzen — der Angelplatz ist sauber zu hinterlassen.
- Ausgewiesene Schongebiete dürfen nicht betreten werden.
- Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen am Teich angeln (max. 1 Kind je Erwachsener).
- Fotografien und Filmaufnahmen auf dem Gelände werden durch das Betreten als genehmigt behandelt.
- Betrunkene oder unanständig verhaltende Personen erhalten sofortigen Platzverweis und Hausverbot — die Angelkarte verliert ihre Gültigkeit ohne Rückerstattung.
Angelkarte & Angelbetrieb
Kein Fischereiausweis erforderlich
Fischereiausweis A oder B Pflicht
- Die Angelkarte ist vor Angelbeginn an der Kasse zu erwerben und stets mitzuführen.
- Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Verstöße führen zur Verdopplung des Preises.
- Es darf nur mit der Rutenanzahl geangelt werden, die auf der Angelkarte vermerkt ist. Keine Ausnahmen.
- Pro Karte darf maximal eine nichtangelende Begleitperson teilnehmen.
- Am Karpfenteich sind Abhakmatte und gültiger Fischereiausweis A oder B Pflicht.
- Nachtangeln ist ausschließlich mit 24h-Schein oder als Übernachtungsgast (Hütte/Bauwagen) und gültigem Fischereiausweis gestattet.
- Ausgeworfene Angelruten dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben. Bei Abwesenheit sind sie einzuziehen und zu entkodieren.
- Das Angeln ist nur von Öffnung bis Kassenschluss erlaubt — Inhaber eines 24h-Scheins ausgenommen.
Tierschutz & Fischentnahme
- Gehakte Fische müssen unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden.
- Gemäß Tierschutz-Schlachtverordnung sind zur Entnahme bestimmte Fische sofort zu betäuben und tierschutzgerecht zu töten. Der Haken darf erst danach entfernt werden.
- Hälterung ist verboten. Fische dürfen nicht lebend im Wasser gehalten werden.
- Die Entnahme maßiger Fische ist im Angelkartenpreis enthalten. Es gelten die Mindestmaße und Fangbegrenzungen gemäß der Tabelle unten.
- Untermaßige Fische sowie Fänge über dem Tageslimit sind schonend zurückzusetzen — dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Fische dürfen nicht länger als nötig aus dem Wasser gehalten werden (max. 30 Sekunden für Fotos).
- Befeuchtete Hände beim Anfassen schonen die empfindliche Schleimhaut.
- Ausnehmen von Fischen auf dem Angelplatz ist verboten — dies ist ausschließlich bei den Toilettenanlagen gestattet.
- Verstorbene Fische sind umgehend dem Personal zu melden.
📏 Mindestmaße & Fangbegrenzungen gültig ab 28.02.2025
Verstöße gegen Mindestmaße und Schonzeiten werden angezeigt oder mit Ordnungsstrafe geahndet. Wild-/Schuppenkarpfen, Graskarpfen, Muscheln und Krebse sind ganzjährig geschützt und müssen stets zurückgesetzt werden.
Köder & Gerätschaft
- Es sind ausschließlich legal erlaubte Haken, Köder und Gerätschaften gemäß Landesfischereigesetz Brandenburg zu verwenden.
- Anfüttern und Futterboote sind verboten.
- Lebende Köderfische sind verboten. Tote Köderfische müssen aus demselben Teich stammen.
- Raubfischmontagen (Spinnfischen, Wobbler etc.) erfordern einen gültigen Fischereiausweis.
- Senknetz, Netze und Reusen sind verboten.
- Reißangeln ist streng verboten und führt zum sofortigen Hausverbot.
- Maximale Rutenanzahl gemäß gekaufter Angelkarte (1–3 Ruten). Keine Ausnahmen.
- Beim Karpfenangeln sind Abhakmatte und Kescher Pflicht. Das Ablegen von Fischen direkt auf dem Boden ist verboten.
- Übrig gebliebene Köder sind nicht in die Teiche zu setzen und in dichten Behältern zu entsorgen.
Verhalten, Sicherheit & Natur
- Ruhe am Teich: Laute Musik, übermäßiger Lärm und störendes Verhalten sind zu unterlassen.
- Das Betreten von gesperrten Bereichen und Schongebieten ist strikt verboten.
- Hunde sind willkommen, müssen aber stets angeleint geführt werden. Hinterlassenschaften sind zu beseitigen.
- Offenes Feuer auf der gesamten Anlage ist verboten. Ausnahme: Grillplatz an der Fischerhütte für Übernachtungsgäste.
- Grillen ist nur auf den Betonflächen zwischen den Teichen in einer Feuerschale oder einem Grill gestattet — wegen Waldbrandgefahr.
- Abfallbehälter sind zu nutzen. Zigarettenkippen sind zu löschen und zu entsorgen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern an den Teich ist verboten (Verletzungsgefahr).
- Alkoholkonsum in Maßen ist erlaubt — bei offensichtlicher Betrunkenheit wird ein Platzverweis erteilt.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen sich nicht unbeaufsichtigt am Teich aufhalten.
- Das Einbringen von Fremdfischen, Krebsen oder anderen Wasserlebewesen ist verboten (Seuchenprävention).
- Ufervegetation und Schilf dürfen nicht beschädigt oder niedergetrampelt werden.
- Das Einleiten von Chemikalien oder Abwasser in die Teiche ist verboten.
📸 Der Angelpark auf einen Blick
Diese Teichordnung tritt mit dem Erwerb der Angelkarte in Kraft und wird durch das Betreten des Angelparks anerkannt.
Stand: 28.02.2025 — Angelpark Neue Mühle, Brandenburg an der Havel

