Teichordnung

Teichordnung

  • Mit dem Betreten des Geländes wird die Teichordnung verbindlich anerkannt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten
  • Für Schäden die der Gast sich selbst, anderen Personen oder der Anlage zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar.
  • Die Toiletten sind zu benutzen.
  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen.
  • Das Betreten der Schongebiete ist verboten
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen am Teich aufhalten.
  • Gäste, die sich in unserer Anlage von uns fotografieren oder filmen lassen, erklären sich stillschweigend mit der Veröffentlichung der Fotos und Filme einverstanden.
  • Betrunkene Personen sowie Gäste, die sich nicht ordnungsgemäß und waidgerecht verhalten, kann ein sofortiger Platzverweis mit anschließendem Hausverbot ausgesprochen werden. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.

Angelkarte

  • Diese Angelkarte gilt nur für die Teiche 1 & 2 , nicht für die umliegenden Gewässer
  • Das Angeln ist ausschließlich mit gültiger Gastangelkarte gestattet
  • Die Angelkarte muss vor Angelbeginn beim Betreiber gekauft werden
  • Die Angelkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar
  • Es darf nur mit der Anzahl von Ruten geangelt werden, die auf der Angelkarte vermerkt sind
  • Wird mit zu vielen Ruten oder ohne Angelkarte gefischt, wird der doppelte Preis berechnet
  • Pro Angelkarte darf maximal eine nichtangelnde Begleitperson mit auf das Gelände
  • Der Karpfenteich (Teich 2) darf nur mit einer  Abhakmatte und einem Fischereischein A oder B beangelt werden
  • Nachtangeln nur in Verbindung mit einem Fischereischein A oder B und einer Karpfenmatte

Tierschutz geht uns alle an

  • Ein waidgerechter Umgang mit gefangenen Fischen sieht wie folgt aus:
  • Gehakte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden
  • Fangfähige Fische sind gemäß den Vorgaben der Tierschutz-/Schlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich waidgerecht zu betäuben und zu töten
  • Der Angelhaken darf erst nach Betäubung und Tötung entfernt werden
  • Das Hältern geangelter Fische ist verboten

Köder / Fangpraxis

  • Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten
  • Gefangene Fische sind nur an dem vorgesehenen Platz, bei den Toiletten, auszunehmen
  • Das Anfüttern der Fische und die Verwendung von Futterbooten sind verboten
  • Raubfischmontagen sind nur in Verbindung eines Fischereischeins A oder B erlaubt
  • An unseren Gewässern ist der Einsatz von lebenden Köderfischen – wie überall – verboten
  • Tote Köderfische müssen aus dem Teich stammen in dem sie eingesetzt werden und dürfen nicht gehältert werden, sondern müssen sofort fachgerecht betäubt und getötet werden (siehe Tierschutz)
  • Ausgeworfene Angeln dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben.
    • Bei vorrübergehender Abwesenheit, sind die Angeln einzuholen und zu entködern
  • Der Einsatz eines Senknetzes oder anderer Netze, bzw. Reusen – auch zum Köderfischfang – ist verboten
  • Reißangeln ist streng verboten und führt zum sofortigen Hausverbot

Mindestmaße/ Schonmaße

Fischart Mindestmaße Maximalmaße Schonzeit
Aal 50cm    
Stör 50 cm 100cm  
Hecht 55 cm 70cm 30.11-01.05
Schleie 25cm    
Spiegelkarpfen 35cm 55cm  
Zander 55cm 60cm 30.11-01.05
Wild- u. Schuppenkarpfen     ganzjährig geschützt
Graskarpfen     ganzjährig geschützt
Muscheln     ganzjährig geschützt
Krebse     ganzjährig geschützt

Verstöße gegen die Mindestmaße / Schonmaße werden mit einer Anzeige oder einer festgesetzten Ordnungsstrafe bestraft.

Abfälle

  • Wir bitten Sie, die zahlreich vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen
  • Insbesondere Zigarettenkippen sind zu löschen und in die zahlreichen Abfallbehälter zu entsorgen

Grillen

  • Grillen ist nur zwischen den Teichen auf den Betonflächen in einer Feuerschale oder Grill gestattet
  • Offene Feuerstellen sind auf Grund der Waldbrandgefahr streng verboten

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt und freuen uns auf einen unvergesslichen Tag mit Ihnen.

Sollten Sie zum ersten mal angeln oder haben noch keinen Fisch getötet, lassen Sie sich bitte von unserem Fachpersonal beraten. Gerne stehen wir Ihnen auch am Gewässer zur Seite.